Urteil Schutzzweck


Schlagworte

Schutzzweck; Wohnungsvermittlungsgesetz; Entgelt für die Räumung der Wohnung

Leitsatz

Das Wohnungsvermittlungsgesetz schützt den Wohnungssuchenden, nicht den Investor, der an den Mieter ein Entgelt dafür geleistet hat, daß der Mieter die Wohnung räumt.

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