Urteil Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
Schlagworte
Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes; Ermittlung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des DDR‑Rechts
Leitsätze
1. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine verfestigte berufsbezogene Position begrenzt.
2. Grundsätzlich ist es den Tatsachengerichten vorbehalten, die Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des DDR‑Rechts zu ermitteln.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat