Urteil Schutzwirkung
Schlagworte
Schutzwirkung; Vertrag mit Schutzwirkung; Bauvertrag; Wasserschäden; Schadensersatz; Sicherungspflichten; Bauhandwerker; Bauunternehmer; Mitverschulden; Haftung
Leitsätze
1. Der Bauunternehmer, der ein Haus vorwerfbar mangelhaft errichtet und dadurch Wasserschäden an Sachen eines Mieters auslöst, kann diesem aus unerlaubter Handlung zum Schadensersatz verpflichtet sein (Fortführung des Senatsurteils v. 28. Oktober 1980 - VI ZR 254/85 - VersR 1987, 159).
2. Zur Mitverantwortung des Mieters in solchen Fällen.
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