Urteil Schutz des sozialen Mietrechts für Endmieter bei gemeinnützigem Verein als Zwischenmieter
Schlagworte
Schutz des sozialen Mietrechts für Endmieter bei gemeinnützigem Verein als Zwischenmieter
Leitsatz
Zur Einschränkung des Herausgabeanspruchs gemäß § 556 Abs. 3 BGB a. F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im gestuften Mietverhältnis (Art. 3 Abs. 1 GG).
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