Urteil Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit
Schlagworte
Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit; nachträgliche Werbungskosten
Leitsatz
Nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen sind als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn mit dem Kredit Aufwendungen finanziert worden sind, die während der Vermietungstätigkeit als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen waren.
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