Urteil Schriftformverstoß durch mündliche Änderung des Mietzahlungstermins


Schlagworte

Schriftformverstoß durch mündliche Änderung des Mietzahlungstermins

Leitsatz

Eine mündlich vereinbarte Abänderung des vertraglich vorgesehenen Mietzahlungstermins verstößt bei längerfristigen Mietverträgen gegen das Schriftformerfordernis und kann die jederzeitige ordentliche Kündbarkeit des Vertrages bewirken.

(Leitsatz der Redaktion)

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