Urteil Schriftformerfordernis eines Mieterhöhungsverlangens bei vereinbarer Schriftform


Schlagworte

Schriftformerfordernis eines Mieterhöhungsverlangens bei vereinbarer Schriftform; Typengutachten; schriftliche Änderungen und Ergänzung des Mietvertrages

Leitsatz

Eine Schriftformabrede für Änderungen und Ergänzungen eines Wohnraummietvertrages gilt nicht für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 a BGB.

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