Urteil Schriftformerfordernis, Einhaltung der notwendigen Schriftform trotz Fehlens einer Unterschrift, wenn neben den weiteren Unterschriften ein Betriebsstempel aufgebracht worden ist
Schlagworte
Schriftformerfordernis, Einhaltung der notwendigen Schriftform trotz Fehlens einer Unterschrift, wenn neben den weiteren Unterschriften ein Betriebsstempel aufgebracht worden ist
Leitsatz
Werden im Rubrum eines Mietvertrages für einen wirtschaftlichen Verein drei Vertretungsberechtigte aufgezählt, unterschreiben aber nur zwei von diesen den Vertrag, ist dem Schriftformerfordernis gleichwohl genügt, wenn neben diesen Unterschriften ein Betriebsstempel aufgebracht wird.
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