Urteil Schriftform/Unterschrift
Schlagworte
Schriftform/Unterschrift; Unterschrift/Schriftform; Unterschrift/Identifizierbarkeit; Vertreter/Feststellbarkeit bei Unterzeichnung "i.A."; Mietvertrag/Schriftform; Bindungswirkung des Mietvertrages/Unterschrift; Mietvertrag/Unterzeichnung
Leitsatz
1. Die vereinbarte Schriftform bedingt, daß die Bindungswirkung des Mietvertrages erst mit erfolgter Unterschriftsleistung seitens des Vermieters und seitens der Mieter eintritt.
2. Zu den Anforderungen an eine "Unterschrift" auf einem Mietvertrag.
3. Im Fall einer rechtsgeschäftlichen Vertretung muß die Identität des Vertreters eindeutig feststellbar sein.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?