Urteil Schriftform für Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum
Schlagworte
Schriftform für Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum; Unterschrift unter Bestandteile einer Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
Die Schriftform für eine Mieterhöhungserklärung nach § 10 WoBindG ist nur dann eingehalten, wenn die Unterschrift den gesamten Text einschließlich Berechnung und Erläuterung abschließt; die feste Verbindung der Anlagen zu einer einheitlichen Urkunde reicht nicht.
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