Urteil Schriftform bei Mieterhöhung mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramm


Schlagworte

Schriftform bei Mieterhöhung mit Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramm; Mieterhöhung mit automatischer Einrichtung

Leitsatz

Eine Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung im Sinne von § 8 MHG liegt nur vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Erklärung automatisch erstellt worden sind. Das ist nicht der Fall, wenn sie nur von einer automatischen Einrichtung vorbereitet wird und wesentliche Elemente im Einzelfall geändert oder ergänzt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies elektronisch im Computer oder unmittelbar auf dem Ausdruck erfolgt.

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