Urteil Schriftform auch für Vertreterzusatz bei BGB-Gesellschaft
Schlagworte
Schriftform auch für Vertreterzusatz bei BGB-Gesellschaft
Leitsatz
Zur Einhaltung der Schriftform beim Abschluß eines langfristigen Mietvertrages durch einen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelnden Vertreter.
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