Urteil Schriftform
Schlagworte
Schriftform; Mietbeginn mit Objektübergabe
Leitsatz
Die Regelung in einem Mietvertrag, daß das Mietverhältnis mit der Übergabe der Mietsache beginnt, ist hinreichend bestimmbar und genügt deshalb dem Schriftformerfordernis des § 566 BGB a. F.
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