Urteil Schriftform
Schlagworte
Schriftform; Kündigungserklärung; gerichtliches Protokoll; Rechtsantragstelle
Leitsatz
Die Schriftform einer Kündigung ist weder durch eine Erklärung zu gerichtlichem Protokoll noch dann gewahrt, wenn sie in der Klageschrift erklärt wurde, der Mieter hiervon aber keine beglaubigte Abschrift erhalten hat.
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