Urteil Schönheitsreparaturen, Streichen der Fenster von innen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen, Streichen der Fenster von innen
Leitsatz
Soweit dem Mieter im Rahmen der mietvertraglichen Abwälzung von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, für das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen Sorge zu tragen, wird nicht klar, ob das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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