Urteil Schönheitsreparaturverpflichtung bei Pflicht zur Instandsetzung vor Mietbeginn
Schlagworte
Schönheitsreparaturverpflichtung bei Pflicht zur Instandsetzung vor Mietbeginn; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fensteraußenanstrich; Gewerberaummiete
Leitsatz
Formularvertragliche Vereinbarungen über vom Mieter auszuführende Schönheitsreparaturen verstoßen gegen § 9 AGBG, wenn der Mieter nicht nur die laufenden und die bei Auszug vorzunehmenden Schönheitsreparaturen zu tragen hat, sondern die Räume zu Beginn des Mietverhältnisses sich auch in einem nicht-renovierten und instandsetzungsbedürftigen Zustand befanden und der Mieter vertraglich die Renovierung und Instandsetzung vor Beginn des Mietverhältnisses oder jedenfalls "unverzüglich" durchzuführen hatte.
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