Urteil Schönheitsreparaturverpflichtung bei DDR- Mietverträgen


Schlagworte

Schönheitsreparaturverpflichtung bei DDR- Mietverträgen

Leitsatz

Ist der Mieter nach einem DDR-Mietvertrag zur malermäßigen Instandhaltung während der Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet, schuldet er bei Rückgabe der Wohnung Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen nur bei Substanzgefährdung.

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