Urteil Schönheitsreparaturklausel


Schlagworte

Schönheitsreparaturklausel; Renovierung; Fristenplan

Leitsatz

Ein Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, der den Mieter entgegen § 9 AGBG unangemessen benachteiligt, macht die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam, auch wenn sprachlich getrennte Klauseln zugrunde liegen.

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