Urteil Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses bei Fristenplan
Schlagworte
Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses bei Fristenplan
Leitsatz
Der Vermieter hat während des Mietverhältnisses jedenfalls dann Anspruch auf Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Mieter, wenn ein Fristenplan vereinbart ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat