Urteil Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses


Schlagworte

Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses

Leitsatz

Der Vermieter ist nicht berechtigt, in einem laufenden Mietverhältnis von dem Mieter einen Kostenvorschuß zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu fordern, es sei denn, wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen ist eine Schädigung an der Substanz der Wohnung zu befürchten. (Leitsatz der Redaktion)

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