Urteil Schönheitsreparaturen, ungültige Erfüllungsverweigerung


Schlagworte

Schönheitsreparaturen, ungültige Erfüllungsverweigerung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Fristsetzung, Entbehrlichkeit; Auszug des Mieters als endgültige Erfüllungsverweigerung; Erfüllungsverweigerung, konkludente

Leitsatz

Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches wegen der Nichtausführung von vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen ist grundsätzlich eine vorherige Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erforderlich. Diese ist nur dann entbehrlich, wenn in dem Auszug des Mieters ohne Angabe seiner neuen Anschrift eine endgültige Erfüllungsverweigerung gesehen werden kann; dies kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn die Notwendigkeit einer Gesamtrenovierung für den ausziehenden Mieter offensichtlich ist.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.