Urteil Schönheitsreparaturen: Überbürdung auf Mieter bei Übergabe unrenovierter Wohnung trotz Vereinbarung Vormieter/Mieter unwirksam


Schlagworte

Schönheitsreparaturen: Überbürdung auf Mieter bei Übergabe unrenovierter Wohnung trotz Vereinbarung Vormieter/Mieter unwirksam

Leitsatz

Bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung ist eine die Schönheitsreparaturen auf den Mieter überwälzende Klausel, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten ausführen muß - ohne daß diese auf die Dauer des Mietverhältnisses beschränkt werden -, auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und dieser in Erfüllung dieser Vereinbarung auch nach Beginn des Mietverhältnisses ausgeführt hat.

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