Urteil Schönheitsreparaturen trotz fehlender Abnutzung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen trotz fehlender Abnutzung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Fußbodenstreichen; Teppichboden; Renovierungsfrist, übliche
Leitsatz
Zur Verpflichtung des Mieters, im Rahmen der Schönheitsreparaturen Fußböden zu streichen, die mit Teppichboden belegt waren.
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