Urteil Schönheitsreparaturen: "regelmäßig" nach Maßgabe eines Fristenplans führt zu starren Fristen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen: "regelmäßig" nach Maßgabe eines Fristenplans führt zu starren Fristen; Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leitsatz
Sieht eine Schönheitsreparaturklausel vor, dass der Mieter Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe eines Fristenplans durchzuführen hat, handelt es sich um eine so genannte starre Fristenregelung, die die Klausel insgesamt unwirksam macht.
(Leitsatz der Redaktion)
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