Urteil Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anfangsrenovierung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anbringung von Rauhfasertapeten; Rauhfasertapeten/Anfangsrenovierung durch Vermieter; Mustertapeten/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Textiltapete/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Anfangsrenovierung/Rauhfasertapete ausreichend; Tapeten/Rauhfasertapete zur Anfangsrenovierung ausreichend; Anfangsrenovierung/durch Vermieter
Leitsatz
Ist der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, muß er neutrale Tapeten verwenden, die generell jedem Mieter zugemutet werden können. Dies ist bei Rauhfasertapeten, die weiß überstrichen werden, der Fall. Der Mieter kann hingegen nicht verlangen, daß der Vermieter eine bestimmte Muster- oder Textiltapete verwendet.
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