Urteil Schönheitsreparaturen nach Unglücksfällen oder Naturereignissen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen nach Unglücksfällen oder Naturereignissen
Leitsatz
Wenn die formularmäßig abgefasste Klausel über Schönheitsreparaturen deren Übertragung bei Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten, Unglücksfällen oder Naturereignissen nicht ausschließt, liegt Intransparenz vor.
(Leitsatz der Redaktion)
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