Urteil Schönheitsreparaturen/Ersatzanspruch in Geld bei Umbau durch den Vermieter


Schlagworte

Schönheitsreparaturen/Ersatzanspruch in Geld bei Umbau durch den Vermieter; Schönheitsreparaturen/Ersatzanspruch bei Umbau durch den Vermieter; Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen bei Umbau durch den Vermieter; Umbau durch den Vermieter/Schönheitsreparaturen

Leitsatz

Ist die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter wegen des beabsichtigten Umbaus der Wohnung durch den Vermieter sinnlos geworden, kann die mietvertragliche Vereinbarung, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt, nicht ergänzend dahingehend ausgelegt werden, daß der Mieter statt dessen zur Zahlung eines Geldbetrags verpflichtet ist.

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