Urteil Schönheitsreparaturen/Durchführung, Schönheitsreparaturen/fachgerechte Ausführung, Renovierung/fachgerechte Ausführung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen/Durchführung, Schönheitsreparaturen/fachgerechte Ausführung, Renovierung/fachgerechte Ausführung
Leitsatz
Die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch Mieter oder Vermieter muß nicht einer handwerksgerechten Leistung nach den Regeln der Technik und den VOB-/DIN-Normen entsprechen. Vielmehr reicht eine ordentliche und sorgfältige Durchführung, wie sie auch von Laien vorgenommen werden kann, aus.
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