Urteil Schönheitsreparaturen bei Umbau
Schlagworte
Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache, Umbau der; Formularmietvertrag
Rechtsentscheid
Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.
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