Urteil Schönheitsreparaturen/Auflistung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen/Auflistung; Schönheitsreparaturen/abschließende Auflistung; Schönheitsreparaturen/Nachforderung weiterer; Aufforderung zu Schönheitsreparaturen/abschließende Auflistung; Auflistung von Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Hat ein Vermieter dem Mieter durchzuführende Schönheitsreparaturen konkret benannt, ohne erkennen gegeben zu haben, daß es sich hierbei nicht um eine abschließende Auflistung handelt, so steht der nachträglichen Geltendmachung darüber hinausgehender Arbeiten das Verbot widersprüchlichen Verhaltens entgegen.
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