Urteil Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht
Schlagworte
Schönheitsreparaturen als Vermieterpflicht; Verwirkung
Leitsatz
Ist in einem Mietvertrag vereinbart, daß der Vermieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, und macht der Mieter diesen vertraglichen Anspruch über mehr als 30 Jahre nicht geltend, wird der Anspruch verwirkt.
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