Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; kein Schadensersatzanspruch bei Ausführung durch den Nachmieter
Leitsatz
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen, wenn diese durch den Nachmieter ausgeführt worden sind.
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