Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Substanzverletzung
Leitsatz
An die Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen sind während des laufenden Mietverhältnisses andere Anforderungen zu stellen als bei dessen Beendigung; die Belange des Vermieters werden insoweit erst berührt, wenn ein Schaden durch Substanzverletzung droht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat