Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Die Vereinbarung in einem Formularmietvertrag, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen regelmäßig auf seine Kosten vorzunehmen hat, verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.
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