Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen, unklare Vereinbarungen zu Lasten des Vermieters
Leitsatz
Unzulänglichkeiten beim Ausfüllen des Mietvertragsformulars betreffend die Schönheitsreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters.
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