Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Unwirksamkeit der Quotenklausel wegen starrer Fristen
Leitsatz
Eine Quotenklausel mit bestimmten (starren) Quoten, gestaffelt nach bestimmten Fristen nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung, ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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