Urteil Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Schönheitsreparaturen; Altbauwohnraum/Überwälzung der Erstrenovierung; Erstrenovierung/Überwälzung im Altbau; Anfangsrenovierung/Überwälzung auf Mieter (preisgebundener Altbau); Überwälzung von Schönheitsreparaturen/Formularklausel; Schönheitsreparaturen/Überwälzung der Anfangsrenovierung auf den Mieter; Verzicht/auf Erstrenovierung (preisgebundener Altbau); Renovierung/Anspruch des Mieters auf Anfangsrenovierung; Formularklausel/Schönheitsreparaturen

Leitsatz

1. Im preisgebundenen Altbau ist die Verpflichtung des Mieters zur sogenannten Anfangsrenovierung preisrechtlich unzulässig.

2. Ein Verzicht auf Ausführung der Anfangsrenovierung kann - sofern überhaupt wirksam - nur einer unzweideutigen Vereinbarung entnommen werden.

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