Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Übergabe einer unrenovierten Wohnung; Schönheitsreparaturen bei Bedarf
Leitsatz
Bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung ist eine die Schönheitsreparaturen dem Mieter überbürdende Klausel, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich ausführen muß, unwirksam.
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