Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen, Schadenersatz wegen unterlassener - auch bei bestehendem Mietverhältnis
Leitsatz
Auch während des Bestehens des Mietverhältnisses wandelt sich der Erfüllungsanspruch auf Durchführung der notwendigen Schönheitsreparaturen unter den Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 BGB in einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung um.
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