Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Beginn der Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Verjährungsfrist, Beginn; Privatgutachten, Kosten; positive Vertragsverletzung
Leitsatz
1. Zum Umfang und zum Begriff der Schönheitsreparaturen.
2. Der Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und aus positiver Vertragsverletzung umfaßt auch die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens.
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