Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Pflicht zum Weißen der Oberwände/Decken
Leitsatz
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "Weißen" bei der nach § 305 c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, GE 2008, 1045 = NJW 2008, 2499, Tz. 15 ff.).
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