Urteil Schlußrechnung während des Rechtsstreits
Schlagworte
Schlußrechnung während des Rechtsstreits
Leitsatz
Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlußrechnung kann im Berufungsrechtszug nicht auf der Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 = BauR 2004, 115 = ZfBR 2004, 58 = NZBau 2004, 98).
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