Urteil Schlußrechnung, Prüfbarkeit der -


Schlagworte

Schlußrechnung, Prüfbarkeit der -

Leitsatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages prüfbar ist, sind die der Schlußrechnung beigefügten Unterlagen zu berücksichtigen, soweit sie dem Auftraggeber die Prüfung ermöglichen, ob die Ansätze des Auftragnehmers den vertraglichen Grundlagen entsprechen.

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