Urteil Schlüssiges Verhalten
Schlagworte
Schlüssiges Verhalten; Betriebskostenabrechnung; Verwirkung; Vertragsänderung durch schlüssiges Verhalten
Leitsatz
Der Vermieter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Betriebskosten auch zukünftig abzurechnen, auch wenn er über Jahre hinaus einen Teil der Betriebskosten nicht abgerechnet hatte.
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