Urteil Schlüssel
Schlagworte
Schlüssel; Haustürschlüssel; Diebstahl; Sorgfalt; Verschulden; Schadensersatz
Leitsatz
Der Vermieter kann die Kosten für ein neues Haustürschloß nicht als Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter überlassene Haustürschlüssel gestohlen wurde, ohne daß dem Mieter eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzuwerfen ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat