Urteil Schlagworte: Verwendung


Schlagworte

Schlagworte: Verwendung; notwendige Verwendungen; Reparaturkosten; Glasbruch; Mietereinbauten; Wertersatz

Leitsätze

1. Hat der Mieter vergessen, die Fenster der Wohnung zu schließen, und kommt es deswegen infolge eines Orkans zu Glasbruch, sind die Reparaturkosten des Mieters keine notwendigen Verwendungen auf die Mietsache.

2. Macht der Mieter Entschädigung für Einbauten geltend, die er außerhalb der Mieträume befugt beauftragt hat, bemißt sich diese nicht am finanziellen Aufwand des Mieters, sondern an dem Wertzuwachs für den Vermieter.

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