Urteil Schlagworte: Spanien
Schlagworte
Schlagworte: Spanien; Miteigentumsanteil; Übertragung; internationales Sachenrecht; Kollisionsrecht; internationales Privatrecht
Leitsätze:
1. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.
2. Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.
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