Urteil Schiedsvereinbarung im Mietvertrag bindet Käufer


Schlagworte

Schiedsvereinbarung im Mietvertrag bindet Käufer

Leitsatz

Haben die Parteien eines Mietvertrages für Ansprüche aus dem Mietverhältnis eine Schiedsvereinbarung getroffen und tritt ein Erwerber des vermieteten Hausgrundstücks nach § 571 Abs. 1 BGB an Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bleibt die Schiedsvereinbarung auch im Verhältnis zwischen dem Erwerber und dem Mieter wirksam.

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