Urteil Schenkungsvertrag
Schlagworte
Schenkungsvertrag; Schenkungswiderruf wegen Verarmung des Schenkers
Leitsatz
Auf einen Schenkungsvertrag, der vor dem 3. Oktober 1990 in der damaligen DDR geschlossen und vollzogen worden ist, ist § 528 BGB nicht anwendbar.
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