Urteil Schenker, angemessener Unterhalt für - und Rückforderung
Schlagworte
Schenker, angemessener Unterhalt für - und Rückforderung
Leitsatz
Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt des Schenkers in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist den Schenker auf einen Unterhalt, der nicht zwingend seinem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muß, sondern der objektiv seiner Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist.
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